Wer sie nicht hat, verschenkt Geld!
Weil die gesetzliche Rente keine ausreichende Versorgung im Alter mehr bietet, hat der Gesetzgeber eine zusätzliche berufliche Vorsorge geschaffen. Der Name ” betriebliche Altersversorgung ” hört sich recht sperrig und langweilig an. Aber wer die Vorteile einmal für sich erkannt hat, möchte sie nicht mehr missen. Denn sie bietet Steuervorteile und Sozialversicherungsersparnisse, wie kaum eine andere Vorsorgeform!
Bei der betriebliche Altersversorgung werden die Beiträge von dem Arbeitnehmer direkt aus dem laufenden Bruttogehalt oder über Sonderzahlungen wie z.B. aus dem Urlaubs oder Weihnachtsgeld gezahlt. Der Arbeitgeber kann sich auch freiwillig beteiligen oder es kann eine Beitragszahlung anstatt einer Lohnerhöhung vereinbart werden. Der große Vorteil dieser Form der Beitragszahlung liegt in der beachtlichen Steuer- und Sozialversicherungsersparnis. Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung!
Über die einzelnen Möglichkeiten und Formen wie
die Richtige für Sie ist, sollten Sie unbedingt mit einem Experten besprechen. Wir beraten Sie unverbindlich und kostenfrei.