Firmenrechtsschutz

Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen.

So werden beispielsweise Anwalts- und Prozesskosten erstattet. Voraussetzung ist, dass der Rechtsstreit durch den Geschäftsinhaber oder seine Mitarbeiter im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit ausgelöst wurde. Ob die Kosten für einen konkreten Rechtsstreit von der Versicherung übernommen werden, hängt vom beantragten Leistungsumfang ab. Das bedeutet: Der Unternehmensinhaber hat bei Abschluss des Firmenrechtsschutzes die Möglichkeit, Versicherungsfälle in verschiedenen Bereichen einzuschließen: Das können beispielsweise Arbeit, Verkehr, Immobilien, Steuern, Strafrecht und Privatleben sein.

 

Vereinfacht dargestellt umfasst der Firmenrechtsschutz die folgenden Punkte:

  • Grundrechtsschutz für Firmen und freie Berufe (ohne Vertragsrechtsschutz) einschließlich Arbeitsrechtsschutz
  • Privatrechtsschutz des Selbstständigen (oder Geschäftsführers) und seiner Familie, einschließlich Arbeits- und Vertragsrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz für die Fahrzeuge der Firma und für die privaten Fahrzeuge des Selbstständigen (oder Geschäftsführers) und seiner Familie
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz (falls beantragt) für die Gewerbeeinheit und eine selbstbewohnte Wohneinheit

Manche Versicherer bieten darüber hinaus auch den Firmenvertragsrechtsschutz an: Hierbei werden die Kosten für die Durchsetzung eigener Ansprüche (z.B. Rechnungen) übernommen, beispielsweise wenn ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlt.

 

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