Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen.
So werden beispielsweise Anwalts- und Prozesskosten erstattet. Voraussetzung ist, dass der Rechtsstreit durch den Geschäftsinhaber oder seine Mitarbeiter im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit ausgelöst wurde. Ob die Kosten für einen konkreten Rechtsstreit von der Versicherung übernommen werden, hängt vom beantragten Leistungsumfang ab. Das bedeutet: Der Unternehmensinhaber hat bei Abschluss des Firmenrechtsschutzes die Möglichkeit, Versicherungsfälle in verschiedenen Bereichen einzuschließen: Das können beispielsweise Arbeit, Verkehr, Immobilien, Steuern, Strafrecht und Privatleben sein.
Vereinfacht dargestellt umfasst der Firmenrechtsschutz die folgenden Punkte:
Manche Versicherer bieten darüber hinaus auch den Firmenvertragsrechtsschutz an: Hierbei werden die Kosten für die Durchsetzung eigener Ansprüche (z.B. Rechnungen) übernommen, beispielsweise wenn ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlt.
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