Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt sicher zu den wichtigsten Versicherungen für jedes Unternehmen. Denn Unternehmen haften wie Privatpersonen für Schäden, den andere durch sie erleiden.

 

Die Grundlage für die Pflicht zum Schadensersatz ergibt sich aus § 823 BGB und weiteren Anspruchsgrundlagen, beispielsweise aus einem Auftrag.

Beispiel: Ein Handwerker zerstört oder beschädigt während seiner Arbeit das Eigentum seines Auftraggebers oder Dritter. Dabei muss es nicht immer so schlimm kommen wie 1996, als infolge von Schweißarbeiten in einem Blumenladen im Düsseldorfer Flughafen ein Großbrand ausbrach: 17 Menschen starben, 88 wurden verletzt, der Sachschaden betrug viele Millionen.

 

Was ist in der Betriebshaftpflichtversicherung versichert?

 

In der Betriebshaftpflichtversicherung sind Schadensersatzansprüche versichert, die Dritte an das versicherte Unternehmen stellen.

Dabei unterscheidet man zwischen Personen,- Sach- und Vermögensschäden. Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung sind zum Abschluss einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet – dazu gehören Architekten, Steuerberater und Ärzte.

 

Die Betriebshaftpflichtversicherung prüft, ob der Anspruch des Geschädigten gerechtfertigt ist, und befriedigt solche Ansprüche auch. Wenn der Anspruch aber ungerechtfertigt oder überhöht sein sollte, wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung solche Ansprüche für den Kunden ab, notfalls auch vor Gericht.

Neben der klassischen Betriebshaftpflichtversicherung gibt es eine Reihe weiterer Haftpflichtversicherungen für Unternehmen, zum Beispiel:

  • Umwelthaftpflichtversicherung 
  • Diese ersetzt Schäden durch fehlerhafte, vom Unternehmen gelieferte Waren und Leistungen
  • Speditionsversicherung
  • Passagierhaftpflichtversicherung bzw. Luftfrachthaftpflichtversicherung
  • und viele weitere …

 

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