Private Krankenversicherung

Der Wechsel in die private Krankenversicherung kann für Beamte und Selbständige oft eine gute Alternative sein. Auch für Arbeitnehmer, die oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (56.250 EUR ab 2016) verdienen, lohnt sich ein Vergleich.

Zwar sind die Leistungen einer privaten Krankenversicherung oft deutlich besser, doch auch die gesetzliche Kasse bietet Vorteile.

So finden Sie in drei Schritten die richtige Entscheidung:

  • Gesetzlich oder privat? Bei Ihrer Entscheidung wollen Lebenssituation und Familienplanung berücksichtigt werden.
  • Bei einer Entscheidung für die Private Krankenversicherung: Welche Versicherer bieten gute Bilanzkennzahlen und somit langfristig stabile Beiträge?
  • Welche Leistungen (Tarife) und Selbstbehalte sollen berücksichtigt werden?

 

Dutzend von privaten Krankenversicherern bieten Tausende von Tarifen und Tarifkombinationsmöglichkeiten.

Daher suchen wir zunächst Versicherer heraus, die gute Bilanzkennzahlen ausweisen. Diese haben über Jahre bewiesen, dass sie sauber kalkulieren Ihr Versicherungsschutz damit auch im Alter bezahlbar bleibt.

Dann gleichen wir Ihre persönlichen Leistungswünsche auf die Tarifleistungen dieser Versicherer ab und erstellen für Sie eine Übersicht von Angeboten, die nach dem Monatsbeitrag sortiert ist.

 

Nutzen Sie unsere schriftliche Angebotsanalyse um in Ruhe prüfen zu können, welche Leistungen private Krankenversicherer bieten und was diese kosten:

Die häufigsten Fragen zur privaten Krankenversicherung

1. Welche Vorteile und Leistungen bietet die Private Krankenversicherung?

 

Die Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie selbst zusammenstellen. Ausgehend von vergleichsweise niedrigen Kassenleistungen bis hin zu Behandlung durch den Chefarzt, Unterbringung in einem Einbettzimmer und volle Erstattung von aufwendigen Keramikzahnersatz ist fast alles möglich.

Tatsächlich zahlen private Krankenversicherungen für viele Leistungen deutlich höhere Gebührensätze, als eine gesetzliche Kasse. Daher genießen Privatpatienten oftmals eine bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte.

Wartezeiten erleben Privatpatienten deutlich seltener und ein Behandlungs- oder OP-Termin ist als Privatpatient oft sehr kurzfristig vereinbar. Freie Arztwahl, volle Kostenerstattung und Vorzugsbehandlung bei Klinikaufenthalten sind weitere Vorteile der privaten Krankenversicherung.

Laut einer Studie des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. leben privat krankenversicherte Menschen rund fünf bis acht Jahre länger als der Durchschnitt der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen. Der PKV-Verband gibt jedoch auch zu bedenken, dass viele privat Versicherte bildungsnahen Schichten angehören und mehr auf ihre Gesundheit und ihre Ernährung, achten.

2. Wer kann eine Private Krankenversicherung abschließen?

 

  • Angestellte ab einem Jahreseinkommen von 56.250,- Euro können von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln
  • Selbstständige unterliegen nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht und können sich daher privat versichern
  • Beamte und teilweise Angestellte im öffentlichen Dienst können den Teil, der nicht von der Beihilfe erstattet wird, über eine private Krankenversicherung abdecken
  • Studenten können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und ebenfalls privat versichern

3. Krankenversicherung für Gesetzlich Krankenversicherte:

 

Wer sich nicht privat krankenversichern darf oder will, kann mit einer privaten Zusatzversicherung bestimmte Leistungslücken der gesetzlichen Kassen schließen. Möglich ist unter anderem Folgendes:

  • eine bessere Unterbringung und privatärztliche Behandlung im Krankenhaus
  • Leistungen für Zahnersatz
  • Leistungen für Heilpraktiker und Naturheilverfahren
  • Leistungen für Brillen, Hörgeräte und Kontaktlinsen
  • umfangreichere Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen

4. Ist eine private Krankenversicherung günstiger ?

 

Das kommt darauf an. Besonders für Gutverdienende und junge Menschen ist eine private Krankenversicherung oft deutlich preiswerter, trotz höherer Leistung.

Kinder und Ehegatten ohne eigenes Einkommen sind in der gesetzlichen Kasse allerdings beitragsfrei mitversichert; in der Privaten Krankenversicherung wird für sie ein Extrabeitrag berechnet.

Neben Alter, Einkommen und Gesundheitszustand sollte daher auch die Familienplanung bei einer Entscheidung für die PKV berücksichtigt werden.

5. Wird eine Private Krankenversicherung im Alter nicht zu teuer?

 

Ganz offen: Ja, solche Fälle gab es. Manche privaten Krankenversicherer haben sich mit billigen Lockangeboten in der Vergangenheit schlicht verkalkuliert und mußten später deutlich die Beiträge anheben. Daher achten wir insbesondere auf Versicherer stabilen Bilanzkennzahlen.

Weiterhin müssen private Krankenversicherungen seit dem 01.01.2000 einen zehnprozentigen Beitragszuschlag von Privatversicherten erheben, die zwischen 21 und 60 Jahre alt sind. Dieser wird direkt dazu verwendet, Beitragsanpassungen ab dem 65. Lebensjahr abzumildern. (§12 VAG)

Dieser Zuschlag entfällt ab dem 61. Lebensjahr, was eine Prämienreduzierung um 10 % gleich kommt. Mit Erreichen des Rentenalters entfällt das Krankentagegeld das ein Verdienstausfall nicht mehr abgesichert werden muss, das reduziert ebenfalls den Beitrag.

Wie die Zeitschrift Versicherungswesen in ihrer 3. Ausgabe 2014 berichtet, kam der Arbeitskreis „Finanzierbarkeit“ des „Zukunftskreises Gesundheit“ zu dem Schluss, dass ältere Versicherungsnehmer nur selten Beiträge über 500 Euro monatlich entrichten müssen.

Abgefragt wurden die Bestandsdaten älterer Versicherter über 50 Jahre bei 6 großen Versicherern (HUK, Hallesche, SDK, Barmenia, Central, Debeka), was mehr als ein Viertel des derzeitigen Marktes ausmacht. 83 Prozent der älteren Versicherten zahlen danach weniger als 500 Euro monatlich für ihren Versicherungsschutz bezahlen. 7,8 Prozent zahlen über 600 Euro, über 800 Euro nur noch 0,9 Prozent der älteren Versicherten.

6. Kann ich später zurück in die gesetzliche Krankenversicherung)

 

Der Gesetzgeber hat die Wechselmöglichkeiten zurück in eine gesetzliche Kasse eingeschränkt.

Wenn Sie jünger als 56 Jahre und Arbeitnehmer sind können Sie zurück in die GKV, wenn Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang unter die Pflichtversicherungsgrenze (2016: 56.250,- €) sinkt. Dazu können Sie entweder Ihr Gehalt zum Beispiel durch Teilzeitarbeit reduzieren oder Sie zahlen in eine betriebliche Altersvorsorge ein.

Für Selbstständige ist ein Wechsel nur möglich, wenn sie im Hauptjob in ein Angestelltenverhältnis wechseln, in dem sie weniger als 56.250 Euro jährlich verdienen. Falls Sie verheiratet sind und Ihre Selbstständigkeit aufgeben, können Sie ggf. in die gesetzliche Familienversicherung Ihres Ehepartners eintreten.

Wenn Sie älter als 55 Jahre sind, können Sie zurück in die GKV, wenn Sie in den letzten fünf Jahren wenigstens einen Tag lang in der GKV versichert waren.

Auch bei Arbeitslosigkeit versichert die Arbeitsagentur Sie in der Regel wieder bei der GKV.

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