Rechtsschutzversicherung

Recht haben und Recht bekommen...

…sind bekanntlich zwei verschiedene Paar Schuhe. Da bei einer rechtlichen Auseinandersetzung der Ausgang stets ungewiss ist, kann ein Rechtsstreit teuer werden. Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung trägt die Rechtsschutzversicherung für Sie das finanzielle Risiko. Hierzu zählen insbesondere die eigenen und gegnerischen Anwaltskosten, die Gerichtsgebühren, sowie die Kosten zum Schieds- und Schlichtungsverfahren.

 

Viele Menschen zählen die Rechtsschutzversicherung zu den wichtigen Versicherungen. Doch entgegen der landläufigen Meinung halten wir Rechtsschutzversicherungen für zweitrangig.

 

WARUM? Nun, zunächst einmal erstattet die Rechtsschutzversicherung (nur) die Kosten des Rechtsstreits, nicht aber den Streitwert selbst. Wenn Sie den Prozess gewinnen, haben Sie – außer bei Arbeitsrechtsfällen - selbst keine Kosten zu tragen. Und selbst wenn Sie verlieren, betragen die Kosten selten mehr als ein paar tausend Euro.

Das kann natürlich dennoch viel Geld sein, gleichwohl sollten Sie zuerst an die Absicherung von existenzbedrohenden Risiken denken, wie zum Beispiel Haftpflichtversicherungen (Schadenhöhe: unbegrenzt) oder Berufsunfähigkeitsversicherung (Schadenhöhe: Arbeitseinkommen von heute bis zu Ihrem Lebensende).

Erst wenn diese Risiken versichert sind, sollten Sie an den Abschluss eine Rechtsschutzversicherung denken.

 

Welche Risiken sind versichert bzw. ausgeschlossen:

 

Die Rechtsschutzversicherung deckt das Kostenrisiko eines Rechtsstreites ab, zum Beispiel:

  • Anwaltsgebühren
  • Gerichtskosten
  • Strafkautionen
  • Zeugengelder
  • Kosten des Gegners

Den Leistungsumfang Ihrer Rechtsschutzversicherung bestimmen Sie selbst. Bestandteile von Rechtsschutzversicherungen können zum Beispiel folgende sein:

  • Schadensersatz-Rechtsschutz (Falschberatung beim Aktienkauf o. Ä.)
  • Arbeits-Rechtsschutz (betriebsbedingte Kündigung des Versicherungsnehmers, falsches Arbeitszeugnis o. Ä.)
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Eigenbedarfskündigung des Vermieters, Mietminderung wegen Mängeln, o. Ä.)
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen o. Ä.)
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (die Gemeinde erhöhte die Kosten für die Abwasserentsorgung o. Ä.)
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz (das Arbeitslosengeld II ist falsch berechnet o. Ä.)
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (Alles rund um den Führerschein, Erteilung, Entzug, Auflagen etc.)
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (dem Rechtsanwalt soll nach einer Beschwerde eines Mandanten die Zulassung entzogen werden. o. Ä.)
  • Straf-Rechtsschutz (Beispiele für versichertete Vorwürfe: einfache Körperverletzung, o. Ä.)
  • Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz (Geschwindigkeitsübertretung, Gurtpflicht .o. Ä.)
  • Beratungs-Rechtsschutz (Trennung/Ehescheidung, Geburt eines Kindes, Tod eines Verwandten o. Ä.)
  • Opfer-Rechtsschutz (Das Opfer ist auch im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs versichert. Der Täter versucht hier, die Tat wiedergutzumachen.)

 

Welche Rechtsbereiche sind von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen:

 

Einige Risiken sind in den meisten Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen. Für diese Bereiche werden im Schadensfall keine Leistungen erstattet.

Für solche Ausschlüsse gibt es unterschiedliche Gründe. Unter Umständen kann eine andere Versicherung für die Regulierung des Schadens verantwortlich gemacht werden. Oder das Risiko für die gesamte Versicherungsgemeinschaft erscheint zu hoch.

Typische Ausschlüsse sind

  • Streitigkeiten, die infolge von Katastrophen oder Kriegen bzw. Kampfhandlungen entstehen
  • Streitigkeiten in Zusammenhang mit Baurisiken (Neubau, genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen oder auch Kauf bzw. Verkauf von Grundstücken, Streitigkeiten mit dem Bauträger oder der Baufirma, Auseinandersetzungen mit dem Makler oder aber auch Streitigkeiten mit der Bank in Verbindung mit der Baufinanzierung)
  • Kosten der aktiven Strafverfolgung. Lediglich der Opfer-Rechtsschutz bietet einen Schutz vor Strafverfolgung, die versicherten Straftaten sind in den Versicherungsbedingungen jedoch explizit genannt.
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Patenten, Urheber- oder Markenrechten
  • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Erb- sowie des Partnerschaftsrechts (zum Beispiel Ehescheidung oder Erbstreitigkeiten; Beratungsrechtsschutz ist möglich)
  • Streitigkeiten, die vor dem Verfassungsgericht oder vor internationalen Gerichtshöfen verhandelt werden

Wenn gegen Sie selbst zum Beispiel Schadensersatzansprüche gestellt werden, verteidigt Sie in aller Regel Ihre Haftpflichtversicherung.

 

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