Für Hausverwalter

Sehr geehrte Hausverwalter,

 

Hausverwaltung ist Vertrauenssache!

Um dieses Vertrauen nicht zu enttäuschen, treten wir auf den Plan. Wie Sie wissen, sind die Grundlagen der ordnungsgemäßen Verwaltung in § 21 WEG geregelt. Dazu gehört auch die Betreuung, Überprüfung, Kündigung und Abschluß der Versicherungen (§ 21 Abs. 5 Satz 3 nur die Feuerversicherung) des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie die angemessene Versicherung der Wohnungseigentümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Diese Aufgabe nehmen wir Ihnen ab und stellen sicher, dass die von Ihnen verwalteten Kunden und Gebäude richtig versichert sind.

 

Haftung des Verwalters droht!

Nicht-, schlecht, nicht ausreichend oder falsch versicherte Gebäude und Wohnungseigentümergemeinschaften zählen leider zu dem alltäglichen Bild das uns in der Praxis begegnet. Durch die Bestandsaufnahme, die wir in Ihrem gesamten Verwaltungsbestand durchführen, können wir dieses Risiko nahezu völlig ausschließen.

 

Erfahrung - Kompetenz - Engagement

Wir betreuen jetzt schon seit über 12 Jahren Hausverwaltungen in dem Versicherungs- und Absicherungsbereich. Durch schnelle und reibungslose Schadenabwicklung konnten wir den Hausverwaltungen hohen personellen Aufwand ersparen. Gleichzeitig haben wir vielfach Deckungslücken erkannt, geschlossen und damit die Haftung usnerer Kunden minimiert.

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Hedrich - Ihr Versicherungsmakler