Versicherungslösungen für den Haus- und Wohnungsverwalter

Durch unsere 12-jährige Zusammenarbeit mit Unternehmen der Wohnungs- und Grundstückswirtschaft haben wir mit einigen Gesellschaften Versicherungslösungen entwickelt und Rahmenverträge schließen können. Hier ein Auszug aus der Produktvielfalt:

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwalter:

Versicherungsschutz:

Es besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte/n Betriebsart/en (z.B. Hausverwaltung) und zwar vollumfänglich für alle Tätigkeiten, die mit der Ausübung dieses Berufes verbunden sind.

 

Eigenschadendeckung:

Bei der Versicherung von Eigenschäden geht es darum, in Abgrenzung zur konventionellen Drittschadendeckung, den Vermögensschaden des Versicherungsnehmers zu versichern, den dieser durch Fehler
seiner Mitarbeiter selbst erlitten hat. Dies war bislang nur bei wenigen ausgewählten Risiken ausnahmsweise
mitversichert (z.B. den Vereinen oder den Werbeagenturen). Dieser ist nun für Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwalter prämienfrei enthalten.

 

Beispiel:

Versicherungssumme:     250.000,00 €

Eigenschadendeckung:   250.000,00 €

Selbstbeteilung:                keine

Beitrag inkl. VSt.:           267,48 €

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Versicherungsschutz:

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung empfiehlt sich für alle Eigentümer, Eigentümer-gemeinschaften oder Nutznießer von:

  • Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung
  • Zwei- und Mehrfamilienhäusern
  • Wohnblocks
  • unbebauten Grundstücken
  • Gewerbeobjekten

 

Besondere Deckungserweiterungen:

Die Deckungserweiterung zur Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer bietet insbesondere Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen sowie Vermietern attraktive zusätzliche Leistungen. Auch die Besitzer von Heizöltanks oder Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung profitieren von der zusätzlichen Deckung. Diese sind:

  • bei Gemeinschaften von Wohnungseigentümern (WEG): die gesetzliche Haftpflicht des Mitglieds einer WEG aus dessen Besitz und/oder Vermietung von Sondereigentum sowie die Ansprüche der Wohnungseigentümer, Teileigentümer oder Verwalter untereinander
  • das Abhandenkommen von Sachen: Hausverwaltungen, die zum Beispiel im Auftrag einer WEG tätig sind, erhalten so Versicherungsschutz vor den Ansprüchen von Mietern der WEG
  • Anlagen der regenerativen Energieerzeugung (ohne Leistungsbegrenzungen): Photovoltaik- und Solaranlagen, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen sowie Mini-Blockheizkraftwerke
  • das Gewässerschaden-Anlagen-Risiko: Heizöltanks mit einem Gesamtfassungsvermögen von maximal 10.000 Litern

 

Beispiel:

Versicherungssumme:     10 Mio. €

Beitragsberechnung:        je Einheit

Selbstbeteilung:                keine

Beitrag netto:                    5,18 € (Mindestbeitrag: 51,80 € netto)

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Hedrich - Ihr Versicherungsmakler