Spezielles Deckungskonzept für Haus- und Wohnungsverwalter:
Das erste Hausverwalterkonzept wurde vor 11 Jahren erstmals eingeführt und umfasste den Versicherungsschutz für Wohngebäude. Der Versicherungsschutz ist mehrfach verbessert worden und hat bis heute Bestand.
Mittlerweile wurde das Hausverwalterkonzept mit mehreren Versicherungsgesellschaften verhandelt und eingeführt. Es umfassst nicht nur die Wohngebäudeversicherung, sondern wurde auf die Bedürfnisse und Anforderungen von Hausverwaltungen angepasst und um den Versicherungsschutz der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, der Umwelthaftpflicht und der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter und Verwaltungsbeiräte erweitert. Damit können Sie als Hausverwalter die von Ihnen betreuten Eigentümer und Eigentümergemeinschaften sicher durch die stürmische See manövrieren.
Vorteile für Sie als Hausverwalter:
- Wir machen eine Bestandsaufnahme aller Versicherungsverträge vor Ort.
- Sie erhalten eine Aufstellung und eine Auswertung aller bestehenden Verträge.
- Wir decken Versicherungslücken auf und schließen diese nach Rücksprache mit Ihnen.
- Wir ermitteln Kosteneinsparungspotential durch die Optimierung der bestehenden Versicherungsverträge.
- Wir übernehmen und vereinfachen die Schadenregulierung durch vereinheitlichte Schadenmeldungen.
- Sie sparen Verwaltungskosten durch die Vereinfachung der Arbeitsabläufe.
- Wir schulen Ihre firmeneigenen Mitarbeiter in allen wichtigen Versicherungsthemen.
Vorteile für Ihre Kunden:
- Wir vergleichen die Beiträge der bestehenden Versicherungsverträge mit der aktuellen Marktlage und können
dadurch in der Regel eine Beitragsersparnis für Ihre Eigentümergemeinschaften verhandeln.
- Durch die Optimierung der Verträge ergibt sich sehr oft eine Beitragsersparnis im Bereich der umlagefähigen
Betriebskosten und der Instandhaltungskosten.
- Häufig ergibt sich durch die Vergleiche zusätzlich eine Verbesserung des Versicherungsschutzes.
- Wir betreuen Ihre Verträge laufend und überprüfen die Risikoverhältnisse.
- Durch die Einführung von Rahmenverträgen kann eine anstehende Beitragserhöhung oder Kündigung des
Vertrages, d.h. ein schadenträchtiger Vertrag soll gekündigt werden, verhindert werden oder fallen geringer aus.