Was für den Hausbesitzer die Wohngebäudeversicherung ist, ist für Selbstständige und Unternehmer die Betriebsgebäudeversicherung, auch gewerbliche Gebäudeversicherung genannt. Eine Betriebsgebäudeversicherung reguliert Schäden am Gebäude selbst, nicht aber am Inhalt. Fest mit dem Gebäude verbundene Einbauten sind mitversichert, zum Beispiel Fahrstühle oder fest installierte Klimaanlagen.
Wie in der Wohngebäudeversicherung sind auch hier folgende Gefahren versicherbar:
Weiterhin Bruch- oder Frostschäden an Rohrleitungen im Gebäude oder an Zuleitungen innerhalb des Grundstückes und Folgekosten, wie z. B. Aufräum- und Abbruchkosten.
Der Leistungsumfang kann sich je nach Tarif des Versicherers erheblich unterscheiden.
Die Gebäudeversicherung ist eine Neuwertversicherung, sofern die Versicherungssumme dem Neuwert des Gebäudes entspricht und der Zeitwert nicht weniger als 40 % des Neuwertes beträgt.
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